Start > Flugausbildung > CVFR Ausbildung

CVFR Ausbildung - kontrollierter Sichtflug

Diese Berechtigung erlaubt den Ein- und Durchflug des Luftraums "C" und bekommt zunehmende Bedeutung zur Erlangung oder Umschreibung des Euro-PPL. Erst mit der CVFR-Berechtigung werden "alte" PPL-A Lizenzen in "neue" europäische Lizenzen umgeschrieben. Dieser Euro-PPL ist zum Beispiel Voraussetzung für das Chartern eines Flugzeuges im europäischen Ausland.

Die Voraussetzung für die Ausbildung ist die gültige PPL-A Lizenz und 60 Flugstunden als verantwortlicher Pilot. Die CVFR Berechtigung ist Voraussetzung zur Nachtflugberechtigung.


Impressum Corneliusair Rotenburg/Wümme · Telefon: 04261 971007 · Email: info@corneliusair.de